©Floran Richert Letzte Aktualsierung: 02/2023
Beschreibung der Messvarianten
Luftdichtheitsprüfungen für Gebäude unterscheiden sich durch die
Anforderungen und den Messzeitpunkt.
Hauptsächlich finden hier zwei Messmethoden Verwendung:
Die Qualitätssicherungsprüfung während der Bauphase
und
Die Luftdichtheitsprüfung nach EN ISO 9972, Verfahren 3
zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden,
zur Erfüllung von Normen
(gültig seit 12/2020)
Die Qualitätssicherungsprüfung während der Bauphase ist DIE wichtigste
Messung im Neubau oder während einer Gebäudesanierung.
IMMER wenn Luftdichtheitsbahnen (Dampfsperr- oder Dampfbremsfolien) zum Einsatz kommen sollte die
Qualitätssicherungsprüfung obligatorisch sein.
Lecks im Folienbereich der Luftdichtheitsschicht können durch Feuchteeintrag
Bauschäden z. B. in der Dämmung und an der Holzkonstruktion verursachen.
Wird die Qualitätssicherungsprüfung zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt,
können vorhandene Leckagen rechtzeitig ermittelt und nach gebessert werden.
Mit der BlowerDoor wird im Gebäude oder auch im Gebäudeabschnitt ein
Konstant-Unterdruck von 50 Pascal erzeugt, der Messbereich begangen und nach
Leckagen abgesucht.
Schwerpunkt der Leckagesuche liegt hierbei auf der Verarbeitung der eingesetzten Materialien. Randanschlüsse,
Folienstöße und Durchdringungen und deren Verarbeitung werden überprüft.
Lecks können über die von Außen nach Innen strömende Luft so meist einfach und schnell lokalisiert, markiert und noch
während der Messung von den zuständigen Handwerkern nach gebessert werden.
Die Anwesenheit von ausführenden Firmenmitarbeitern während der Messung hat sich in der Praxis bestens bewährt.
Verarbeiter werden sensibilisiert, Lecks können sofort gedichtet werden “bis sie dicht sind.”
Viele Fotos zum Thema Lecks und Verarbeitung finden Sie auf den Fotoseiten.
Wird ein BlowerDoor-Test zur Kontrolle der Folienverarbeitung angekündigt, verbessert sich zudem die Qualität der
ausgeführten Leistungen erfahrungsgemäß oft deutlich.
Während der Einpunktmessung wird bereits der Volumenstrom und die
Luftwechselrate angezeigt.
Schon jetzt, im Rohbaustadium, kann eine annähernde Aussage zur Dichtheit
des Messobjekts getroffen werden. Es kann gezielt nach evtl. vorhandenen
Leckagen gesucht werden.
Die Erfahrung zeigt, es können IMMER Lecks ermittelt werden.
Leider wird immer noch aus Unwissenheit von Zuständigen oder zur
Kosteneinsparung auf die Qualitätssicherungsprüfung verzichtet. Im täglichen
Messbetrieb erlebe ich häufig katastrophale Messergebnisse bei
Abschlussmessungen nach Fertigstellung von Objekten im Neubau als auch bei
Sanierungen.
Die Qualitätssicherungsprüfung wird mit einem standartisierten Prüfunterdruck
von 50 Pascal durchgeführt.
50 Pascal entsprechen 5 mm Wassersäule, auf 1 m² Gebäudehüllfläche, also
auch auf den Folien, lasten 5 kg Gewicht.
Um eine Qualitätssicherungsprüfung erfolgversprechend durchführen zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
•
Für die Montage der BlowerDoor muss eine Außentürzarge oder ein provisorischer, luftdichter umlaufender
Rahmen aus Latten oder Kanthölzern mit einem lichten Maß von max. 140 x 265 cm benutzbar sein. Beispiele
finden sie hier.
•
Es sind alle Außentüren und -fenster im Gebäude montiert und zu schließen oder temporär zu verschließen.
•
Noch bestehende Öffnung müssen temporär (z. B. mit Folien, Platten Klebebänder) zu verschließen sein.
•
Die Luftdichtungsbahn (Dampfbrems-, sperrfolie) ist montiert und sehr wichtig, mittels Lattung
vor dem Abreißen gesichert (auf 1 m² Folienfläche lasten 5 kg Gewicht!).
•
Randanschlussverklebungen müssen die nötige Festigkeit erreicht haben (bei sehr feuchten
Baustellen beachten!).
•
Die raumseitige Verkleidung mit Trockenbauplatten ist noch nicht montiert.
•
Von Handwerkern gehen keine Versorgungsleitungen durch Fenster und Türen.
•
Führen nicht entfernbare Stromkabel oder Schläuche durch Fenster ins Gebäude, so muss die
Durchführung mit Folie und Klebeband luftdicht verschlossen werden können.
•
Alle Folienanschlüsse und Verklebungen der Luftdichtheitsschicht sollten noch zugänglich sein,
damit noch während oder nach Durchführung des Tests Nachbesserungen möglich sind.
•
Während der Messzeit (ca. 1-2 Std.) bleibt das Gebäude geschlossen.
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Luftdichtheitsprüfung nach EN ISO 9972, Verfahren 3
Verfahren 3 bezeichnet in der neuen Norm den Zweck der Messung, Erfüllung von Normen und Richtlinien
Am 1. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) in Kraft.
Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) wird mit dem Inkrafttreten des GEG
abgelöst.
Die „alte“ Prüfnorm DIN 13829 zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden darf
für mit GEG berechneten bzw. geplanten Objekten nicht mehr angewandt werden.
Dafür tritt die 60 Seiten starke Prüfnorm EN ISO 9972:2015/2018 (inkl. nationalem Anhang)
in Kraft.
Im Bereich der seit Jahren gewohnten Luftdichtheitsprüfungen nach DIN 13829 werden sich
einige Änderungen ergeben, die ich im Folgenden nach bestem Wissen für Sie „knapp“
zusammenfasse und das Wichtigste rot markiere.
Die mit © markierten Textpassagen sind Zitate mit dem Wortlaut der neuen Norm.
NEU die Bezeichnung:
Luftdurchlässigkeitsprüfung/-messung nach EN ISO 9972, Verfahren 3
NEU der Messzeitpunkt:
© NA.4 zu 5.1.3 Messzeitpunkt
„Nach 5.1.3 kann die Messung erst stattfinden nachdem die Gebäudehülle fertiggestellt ist, d. h. die Prüfung
der Gebäudehülle kann erst stattfinden, wenn die Luftdichtheit der Gebäudehülle inklusive aller Durchdringungen fertig
gestellt ist.
Luftdichtheitsschichten müssen so befestigt bzw. mechanisch gesichert sein, dass sie durch die Messung nicht
beschädigt werden.
ANMERKUNG 1: Im Hinblick auf gegebenenfalls notwendige Nachbesserungen der Luftdichtheit ist es sinnvoll, einen
Zeitpunkt zu wählen, an dem die Luftdichtheitsschicht weitgehend zugänglich ist.
Um einen möglichst frühen Messzeitpunkt zu ermöglichen, ist es nach Tabelle NA.2, Nr.9 zulässig, die Messung
durchzuführen, auch wenn bestimmte technische Einrichtungen noch nicht eingebaut sind.
ANMERKUNG 2: Gewisse Materialien und Verbindungsmittel der
Luftdichtheitsschichten benötigen Aushärte- undAbbindezeiten.
ANMERKUNG 3: Bei Luftdichtheitsschichten aus Bahnen verhindert eine zum Zeitpunkt der Messung schon angebrachte
Lattung ein Abreißen der Bahnen.“
Daraus ergeben sich zukünftig folgende Änderungen:
Es darf vorgezogen gemessen werden, aber ACHTUNG, alle Fenster und Türen,
auch die Haustüre bzw. deren Zarge und die Bodeneinschubtreppe müssen
montiert sein,
sonst besteht keine Norm Konformität!
Durch eine quasi Zusammenfassung der zwei „alten“ Messungen
„Qualitätssicherung im Rohbau“ und „Verfahren B nach Fertigstellung“ wird
durch den Mehraufwand auch eine andere Preisgestaltung nötig.
Der Preis für eine „Verfahren 3-Messung“ zum vorgezogenen Zeitpunkt wird
sich innerhalb des bisherigen Paketpreises für Qualitätssicherungs- und
Abschlussmessung bewegen.
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NEU der Messumfang:
© NA.3 zu 5.1.2 Messumfang
„In die Messung sind alle Räume einzubeziehen, die innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche liegen, d. h.
die Messung umfasst alle beheizten oder gekühlten (thermisch konditionierten) Räume. Dazu zählen auch Räume
innerhalb der thermischen Gebäudehülle, in denen keine Heizquelle installiert ist, weil sie durch angrenzende Räume
indirekt mit beheizt werden.
Bei Gebäuden, für die eine energetische Bewertung nach DIN V 18599 durchgeführt wurde, umfasst der zu
untersuchende Gebäudeteil alle Räume innerhalb der Systemgrenzen bzw. Bilanzgrenzen nach DIN V 18599-2“.
„Nebenräume, für die z. B. aus Sicherheitsgründen eine nicht verschließbare Lüftungsöffnung vorgeschrieben ist, z. B.
Heizräume, etc. werden von der Messung ausgeschlossen, indem die Türen zu diesen Räumen geschlossen werden.“
NEU die Volumenberechnung:NEU die Volumenberechnung:
Im Gegensatz zur DIN EN 13829:2002 wird das Innenvolumen V nach DIN EN ISO 9972:2015 Kapitel 6.1.1 inklusive aller
innenliegenden Wänden und Decken ermittelt.
Daraus ergeben sich zukünftig folgende Änderungen:
Das anzusetzende Gesamtvolumen zur Messung des Objektes wird, z. T. deutlich, größer (Gebäude ohne
Lüftungsanlage).
NEU die Messung:
©5.3 Verfahrensschritte
5.3.1 Vorausgehende Prüfung
„Die gesamte Gebäudehülle ist immer nahe der höchsten Druckdifferenz, die bei der Prüfung verwendet wird, auf große
Lecks und auf das Versagen provisorisch abgedichteter Öffnungen zu prüfen. Werden solche Lecks entdeckt, sind sie
ausführlich zu beschreiben“.
©NA.6 zu 5.3.1 Vorausgehende Prüfung
„Bei der vorausgehenden Prüfung nach 5.3.1 ist zusätzlich zu prüfen, ob unzulässige provisorische Abdichtungen
vorhanden sind. Unzulässige provisorische Abdichtungen müssen entfernt werden.“
5.3.4 Differenzdruck-Messreihe
„Bei Messungen im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Deutschland muss sowohl eine
Messreihe bei Unter- als auch eine Messreihe bei Überdruck durchgeführt und in die Auswertung einbezogen werden.“
Daraus ergeben sich zukünftig folgende Änderungen:
Eine Definition für „große Lecks“ habe ich noch nicht ermitteln können. Ansonsten gibt es hier nahezu keine
Veränderung. Bis auf wenige erlaubte Ausnahmen ist das die gängige Messpraxis.
NEU die Abdichtungsmaßnahmen:
Im Bereich der Gebäudepräparation wird es zukünftig deutliche Veränderungen geben (siehe Folgende Tabellen).
Bei Prüfobjekten mit freier Lüftung (auch Fensterfalzlüfter) und Dunstabzug darf nicht mehr abgeklebt bzw. gedichtet
werden (siehe Tabelle NA 3 1+2+7).
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Die Prüfung nach der neuen EN ISO 9972 besteht grob aus:
•
einer vorrausgehenden Prüfung zur Leckagesuche
und aus
•
einer Messung im Unter- und Überdruck bei mindestens 5 unterschiedlichen Druckstufen
(Druckdifferenz-Messreihe) durchgeführt.
Die gesamte Gebäudehülle ist immer nahe der höchsten Druckdifferenz, die bei der Prüfung verwendet wird,
auf große Lecks und auf das Versagen provisorisch abgedichteter Öffnungen zu prüfen.
Werden solche Lecks entdeckt, sind sie ausführlich zu beschreiben.
Das Ergebnis der Messung wird in einem Prüfbericht dokumentiert.
Der Prüfbericht muss die von der EN ISO 9972 geforderten Angaben enthalten.
Geforderte Angaben im Prüfbericht sind (Wortlaut der Norm):
•
Alle Angaben zur Indentifizierung des geprüften Objektes
•
Verweisung auf die Prüfnorm und das Verfahren und jegliche Abweichung
•
Beschreibung Messgegenstand
•
Beschreibung, welche Teile des Gebäudes Gegenstand der Prüfung waren;
•
Innenvolumen des untersuchten Gebäudeteils;
•
Dokumentation von Berechnungen, sodass die angegebenen Ergebnisse verifiziert werden können;
•
Zustand aller Öffnungen in der Gebäudehülle: geschlossen, abgedichtet, offen usw.;
•
ausführliche Beschreibung von temporär abgedichteten Öffnungen, sofern vorhanden (einschließlich der
Hilfsmittel);
•
Lage der Abdichtungen der ventilatorgestützten Lüftung, sofern vorhanden;
•
Art der Heizungs-, Lüftungs- und Klima-Anlage;
•
Ausrüstung und Verfahren, d. h. eingesetzte Geräte und Messtechnik;
•
Messdaten:
1) natürliche Druckdifferenzen für die Prüfung mit Überdruck und die Prüfung mit Unterdruck;
2) Innen- und Außentemperatur;
3) Windgeschwindigkeit und Luftdruck, sofern dieser Teil der Berechnung ist;
4) Tabelle der erzeugten Druckdifferenzen und der zugehörigen Volumenströme;
5) Leckagekurve
6) Strömungskoeffizient Cenv, Strömungsexponent n und Leckagekoeffizient CL für sowohl die Über- als
auch die Unterdruckprüfung;
7) jegliche abgeleitete Größe und die entsprechenden Bezugsgrößen entsprechend nationalen
Regelungen;
•
Prüfdatum.
Bei der Volumenberechnung hat sich gegenüber Prüfnorm EN DIN 13829 einiges zum Positiven geändert:
„In die Messung sind alle Räume einzubeziehen, die innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
liegen, d. h. die Messung umfasst alle beheizten oder gekühlten (thermisch konditionierten) Räume. Dazu
zählen auch Räume innerhalb der thermischen Gebäudehülle, in denen keine Heizquelle installiert ist, weil
sie durch angrenzende Räume indirekt mit beheizt werden.
Im Gegensatz zur DIN EN 13829:2002 wird das Innenvolumen V nach DIN EN ISO 9972:2015 Kapitel
6.1.1 inklusive aller innenliegenden Wänden und Decken ermittelt.
Anmerkung zu Wind und Wetter am Tag einer normkonformen Messung:
„Wenn die Windgeschwindigkeit in Bodennähe 3 m/s oder die meteorologische Windgeschwindigkeit 6 m/s übersteigt
oder wenn die Windstärke nach Beaufort 3 erreicht, ist es unwahrscheinlich, dass man eine zufriedenstellende
natürliche Druckdifferenz erhält (siehe 5.3.3) N1, Zitat der Norm)“.
Wir ermitteln die Windvorhersagen mit windfinder und windguru.
Der Prüfer entscheidet grundsätzlich ob die Durchführung einer normkonformen Messung am Messtag möglich ist.
Bei zweifelhaften Windprognosen wird die Messung verschoben.
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Anzeige der Messsoftware nach einer
Messreihe im Unter- und Überdruck
zur Lecksuche
Anzeige
der
Messsoftware
während
einer
Einpunktmessung zur Lecksuche
Anzeige
der
Messsoftware
während
der
Lecksuche NACH erfolgter Sanierung
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Lecks zu ermitteln