©Floran Richert Letzte Aktualsierung: 02/2023
BlowerDoor-Messungen Nürnberg Luftdichtheitsprüfungen mit der BlowerDoor

ERFAHRUNG ZÄHLT:

...Von der Sporthalle bis zum Einzelraum, vom Einfamilienhaus bis zur Wohnanlage mit 25 Einheiten... Nach nun schon über 20-jähriger Messpraxis wissen wir wo´s zieht! “Die dauerhafte Luftdichtheit der Außenbauteile ist ein wesentliches Qualitätskriterium für eine nachhaltige und damit effiziente Funktionsfähigkeit der Gebäudehülle. Jedes neu geplante Haus sollte diese Anforderung erfüllen, aber auch jedes Bestandsgebäude, das energetisch modernisiert wird. Eine luftdichte Gebäudehülle ist Grundvoraussetzung für die Vermeidung von Wärmeverlusten und dient damit der Energie- und Kosteneinsparung, der dauerhaften Schadenfreiheit der Konstruktion und nicht zuletzt dem Wohnkomfort in einem Gebäude. Gemäß der (nun nicht mehr) geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2015) sind Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche dauerhaft undurchlässig hergestellt wird. Die Durchführung einer Luftdichtheitsprüfung zur Qualitätssicherung wird hier nicht explizit gefordert, stellt aber eine allgemein anerkannte Nachweismethode dar. Zudem wird der Nachweis im Rahmen von Fördermittelzusagen immer häufiger als Bewertungskriterium herangezogen.” Quellenangabe: Zitat mit freundl. Genehmigung d. Rudolf Müller Verlags a. d. Fachbuch `Luftdichtheitsmessung in der Praxis´Institut f. Bauforschung e. V. Das Jahr 2021 bringt einige doch sehr markante Veränderungen zum Messzeitpunkt und Messverfahren mit sich. Hier kurz: Das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) nach welcher bisher normkonform gemessen wurde ist mit Einführung des GEG nicht mehr anzusetzen. Die „alte“ Prüfnorm DIN 13829 zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden darf für mit GEG berechneten/geplanten Objekten nicht mehr angewandt werden. Dafür tritt die EN ISO 9972:2015/2018 (inkl. nationalem Anhang) in Verwendung. Im Bereich der seit Jahren bewährten Luftdichtheitsprüfungen nach DIN 13829 ergeben sich Änderungen. Auf der “Seite Messung Luftdichtheitsprüfung nach EN ISO 9972, Verfahren 3“ finden Interessierte hierzu praxisnahe Erklärungen.

Die BlowerDoor-Messung

Die fachlich richtige Bezeichnung für das eingesetzte Messverfahren ist “Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden mit Differenzdruckverfahren”. Durch den namhaften Gerätehersteller Minneapolis BlowerDoor hat sich die Bezeichnung umgangssprachlich verbreitet. Sie dient der Überprüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, ermöglicht Leckagen und Messergebnisse zu ermitteln.

Messaufbau und -beschreibung

Für die BlowerDoor-Messung wird ein elektrisch betriebenes Gebläse mit Hilfe eines variablen Rahmens und einer Nylonplane in die Zarge einer Außentür eingesetzt. Mit dem Gebläse wird im Gebäude ein Unter- bzw. Überdruck erzeugt und die Menge der ins Gebäude nach- oder ausströmenden Luft mit einem Differenzdruck- und Volumenstrommessgerät mit großer Genauigkeit gemessen. Die Messeinrichtung ermittelt die über Lecks ins Gebäude nachströmende Luftmenge. Aus dem ermittelten Wert (Volumenstrom in m³/h) und dem Gebäude- volumen errechnet sich die Luftwechselrate (n 50 - Wert h -1 ) des geprüften Objekts. Die Luftwechselrate n 50 kennzeichnet den gemessenen Luftaustausch eines Gebäudes in Bezug auf dessen Volumen pro Stunde bei 50 Pascal Druckdifferenz. Auch vom GEG werden Grenzwerte an die Luftwechselrate eines Gebäudes durch die DIN 4108-7 gestellt: Gebäude ohne lufttechnische Anlagen: kleiner, gleich 3,0 h -1 Gebäude mit lufttechnischen Anlagen: kleiner, gleich 1,5 h -1 Nicht vom GEG erfasste Sonderregelungen und Ausnahmen: Für nach den Vorgaben des Passivhausinstitutes zertifizierte Passivhäuser gilt: kleiner, gleich 0,6 h -1 (www.passiv.de) Die Skizze zeigt mögliche Luftströmungen bei einem BlowerDoor-Test im Unterdruck Hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Berechnetes Gebäudevolumen: 500 m³ Ermittelter Volumenstrom: 750 m³/h Ergebnis Luftwechselrate: 1,5 h -1 Das Gebäudevolumen tauscht sich also 1,5 mal pro Stunde aus. Mit einer Dichtheitsprüfung, zum richtigen Zeitpunkt ausgeführt, können bereits während der Rohbauphase praktische Ausführungsfehler in der Luftdichtungsebene (im häufigsten Fall im Folienbereich der Dampfbremse, -sperre) aufgespürt und somit Feuchteschäden und schlechte Wärmedämmwerte zuverlässig verhindert werden! Bauschadensicherheit und Energiebilanz von Gebäuden können durch eine BlowerDoor-Messung erheblich verbessert werden. Eine Luftdichtheitsprüfung ist sowohl im Neubau als auch bei der Gebäudesanierung, zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt, immer eine sinnvolle Investition ermöglicht effektiv Lecks in der Gebäudehülle aufzuspüren, sichtbar zu machen und somit mögliche, sehr teure Bauschäden durch Feuchtetransport zu vermeiden wird von der KfW bei geförderten Darlehen seit 2013 verlangt hilft Energie sparen, weil über jede Leckage wertvolle Wärme verloren geht weist nach, dass das Gebäude zulässige Normen einhält und Grenzwerte nicht überschreitet steigert den Wohnkomfort, weil keine Zugerscheinungen kostet weniger als 0,1 Prozent der Bausumme eines Neubaus Ausdrücklichen Dank für einige Infos, Zahlen und Wortlaute an Herrn Trauernicht von www.luftdicht.de mit der freundlichen und unkomplizierten Genehmigung zur Veröffentlichung auf dieser Seite. Verschiedene Abschnitte geben die Meinung und die Erfahrung des Verfassers dieser Seite wieder. Alle Angaben ohne Gewähr.